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Obama will illegales Internet-Streaming wesentlich härter bestrafen

Nach Informationen der Washington Post will die Obama-Regierung das Streaming von urheberrechtsgeschützten Werken ohne gültige Lizenz künftig härter bestrafen. Dazu soll das illegale Internet-Streaming von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochgestuft werden.

Die beiden amerikanischen Internet-Knebel SOPA (Stop Online Piracy Act) und PIPA (Protect IP Act) konnten von Aktivisten und großen Technik-Firmen wie Microsoft und Wikipedia in den letzten Jahren erfolgreich bekämpft werden. Eine massive und unverhältnismäßige Verschärfung des Urheberrechts wurde unter anderem durch den Protest gegen diese beiden Gesetzesvorschläge verhindert. Die grundlegende Idee scheint aber nicht totzukriegen zu sein.

Wie die Washington Post berichtet, versucht die Regierung von Barak Obama ein Kernelement von SOPA und PIPA wieder aufzugreifen. Ein Bericht aus dem US-Handelsministerium schlägt vor, illegales Streaming von urheberrechtsgeschützten Inhalten von einem Vergehen zu einem Verbrechen hoch zu stufen. Das Strafmaß bei illegalem Streaming würde damit deutlich ansteigen und näher an Straftaten wie Mord und Entführung als an Kleinkriminalität oder Vandalismus liegen. Die Obama-Regierung begründet diesen Vorschlag mit der steigenden Anzahl an illegalen Streams.

Streaming ist eine Technologie, bei der eine Film- oder Audiodatei im Internet angeboten wird und ein Nutzer sich den Inhalt des Streams live ansehen kann. Der Stream kann vom Zuschauer nicht pausiert oder mehrmals angesehen werden, es sei denn der Anbieter startet den Stream neu. Streaming ist also mit einem klassischen Fernseheprogramm vergleichbar und nicht mit YouTube oder der ZDF-Mediathek. Telekom Entertain und Laola1.at sind zum Beispiel legale Streaming-Angebote. Bei illegalen Streaming-Angeboten besitzt derjenige, der den Film oder das Sportereignis im Internet anbietet, keine Lizenz des Urheberrechtsinhabers.

Bisher ist nur der Anbieter eines Streams eindeutig belangbar. Der Zuschauer befindet sich dagegen in einer rechtlichen Grauzone, da er in der Regel keine Inhalte im Internet anbietet und weiterverbreitet, sondern nur konsumiert, was per se keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Weil dabei allerdings auch Daten im Arbeitsspeicher des lokalen Rechners abgelegt werden, argumentieren einige Rechtswissenschaftler, dass hier der Besitz einer Raubkopie vorliegt. Andere meinen, dass der Nutzer nicht für den Inhalt temporärer Daten im Arbeitsspeicher verantwortlich gemacht werden kann, da er keine direkte Kontrolle darüber hat. Ob der Vorschlag aus dem US-Handelsministerium auch diese Grauzone aushebelt, ist unbekannt.

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