Der Wikileaks-Gründer Julian Assange muss keine Anklage wegen vermeintlichen sexuellen Missbrauchs in Schweden mehr fürchten. Die Staatsanwaltschaft des Landes hat das schwebende Verfahren eingestellt; Assange weilt nach wie vor in der ecuadorianischen Botschaft in London, Großbritannien. Er gab bereits ein Statement ab.
Die schwedische Staatsanwaltschaft stellt die Jahre währenden Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer ein. Das teilte man am Freitag in Stockholm mit. Gegen Assange war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Schwedin ermittelt worden. Der Gründer der Enthüllungsplattform betonte zu jeder Zeit, dass die Vorwürfe unwahr seien, und es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe. Zudem sah er die spätere juristische Entwicklung politisch motiviert, erkannte darin einen Staatsakt.
Verfahren aus „anderen Gründen“ eingestellt
Nun entschied die Staatsanwältin Marianne Ny, die laufenden Ermittlungen nicht fortzuführen. Sie betonte allerdings, die Entscheidung sei nicht getroffen worden, weil man die Unschuld des Beklagten hätte nachweisen können. Vielmehr sah man keine Möglichkeit, unter den gegebenen Voraussetzungen die Ermittlungen weiter voranbringen zu können; die schwedische Staatsanwaltschaft hatte den Aktivisten erst im November 2016 in der Botschaft Ecuadors in London befragt.
Assange: Leben in der Botschaft
Assange hielt sich in London auf. Als sich abzeichnete, dass die britische Regierung ihn nach Schweden ausweisen wollte, suchte er seinerzeit Asyl in der ecuadorianischen Botschaft. Seitdem haust der Wikileaks-Sprecher auf dem Botschaftsgelände in London und wird aller Voraussicht nach so bald nicht von dort wegkönnen.
Denn die britischen Behörden gaben bekannt, sie würden ihn dennoch festnehmen lassen, sollte er da Botschaftsgelände verlassen. Assange habe gegen Auflagen verstoßen, die ihm im Jahr 2012 gemacht wurden und zu einer vorläufigen Freilassung hätten führen können. Er vermutete damals, dass er, wenn er sich den britischen Behörden überstellte, an die USA ausgeliefert werden würde.
Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen
Bei der Pressekonferenz gab die Staatsanwaltschaft jedoch einschränkend zu verstehen, dass die Anklage wiederaufgenommen werden könnte, sollte Assange vor August 2020 wieder den Boden Schwedens betreten. Zu diesem Datum würde eine mögliche Strafe verjähren.
Offen ist weiterhin, ob die USA offiziell eine Auslieferung bei Großbritannien beantragt haben. Früheren Medienberichten zufolge ist es außerdem möglich, dass die Vereinigten Staaten Amerikas eine Anklage gegen Assange planen. Der Grund liegt auf der Hand. 2010 hatte die Plattform WikiLeaks 250.000 vertrauliche Dokumente von US-Botschaften in aller Welt veröffentlicht, in denen auch militärstrategische Inhalte enthalten waren. Seitdem wurden immer wieder solche „Leaks“ unternommen. Über die Plattform erfuhr die Öffentlichkeit auch, dass das Handy der Bundeskanzlerin Angela Merkel durch US-Geheimdienste abgehört würde.
Assange selbst erwägt seinerseits Klage gegen Schweden. Er möchte, dass seine Glaubwürdigkeit wiederhergestellt würde.
Bild: Staatskanzlei Ecuadors, CC BY-SA 2.0.