[UPDATE: Gesetzesinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums für mehr Netzneutralität weist leider doch Lücken auf, die die Telekom für ihre Drosselpläne nutzen könnte.] Erfolg für die Netz-Bürgerrechtler. Nach Kritik von Bürgerrechtlern und der Politik soll die Deutsche Telekom ihre Drosselpläne für DSL- und VDSL-Anschlüsse nun doch nicht so rigide umsetzen wollen, wie anfangs angekündigt. Zwar soll die Drosselung bleiben, die Geschwindigkeit, auf die gedrosselt wird, soll aber höher sein als die anfangs angekündigten 384 KBit/s.
[UPDATE 18.6.2013]
Ganz so schön, wie es sich liest, ist der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums leider doch nicht. Zwar ist es dem Papier zufolge verboten, Dienstanbietern eine Zahlung aufzuerlegen, damit ihre Dienste nicht in das Datentransfervolumen eingerechnet werden, jedoch ist es erlaubt, Datenpakete „inhaltsneutral“ und „an technischen Erfordernissen orientiert“ zu klassifizieren, wie die Webseite heise.de schreibt, der der Gesetzentwurf vorliegt. Demnach ist eine „Differenzierung von Entgelten“ nicht als Behinderung oder Verlangsamung anzusehen. Dafür wendet sich die Initiative des Ministeriums gegen den Router-Zwang, der Kunden verpflichtet, bestimmte Hardware, die die Internet-Provider stellen, nutzen zu müssen. Der Kunde könnte in Zukunft frei über seine Hardware-Ausstattung wählen.
[UPDATE 17.6.2013]
Jetzt bekommt die Deutsche Telekom auch Gegenwind aus Berlin: Bundeswirtschaftsminister Rösler möchte mittels einer Verordnung die gleichwertige Behandlung von Internet-Inhalten durchsetzen. Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag, dass der Entwurf der Verordnung die „schnellstmögliche Übermittlung von Angeboten im Internet ohne Unterschiede“ gewährleisten solle. Damit könnten die Pläne der Telekom scheitern, eigene Videoportal- oder Telefonie-Dienstleistungen gegenüber den Wettbewerbern zu bevorzugen. Beobachter rechnen allerdings nicht damit, dass der rosa Riese noch vor der Bundestagswahl zur Netzneutralität gezwungen werden könnte, da Bundestag sowie Bundesrat der Initiative zustimmen müssten.
[NEWS 12.6.2013]
Wie auf Caschys Blog zu lesen war, soll die neue gedrosselte Übertragungsrate 2 MBit/s betragen. Das würde die Telekom angeblich im Laufe des heutigen Tages ankündigen. Damit ist zumindest die rudimentäre Nutzung des Internets möglich, wenn auch das Streaming von HD-Videos schwierig bliebe, was die Kritik an der Telekom, sie bevorzuge hauseigene Videoplattformen, nicht entkräften dürfte.
Im April hatte die Telekom avisiert, dass Breitband-Internet-Anschlüsse zukünftig nicht mehr mit unbegrenztem Datenvolumen zu rechnen hätten, und sich bei Erreichen einer bestimmten Grenze die Übertragungsgeschwindigkeit drastisch reduzieren würde. Die Grenze setzt das Unternehmen abhängig von der Geschwindigkeit: Bei 16 MBit/s wären es 75 GB, bei 50 Mbit/s 100 GB und bei Glasfaseranschlüssen mit 200 Mbit/s 400 GB Übertragungsvolumen.
Begründet hat der rosa Riese die Maßnahme mit teuren Investitionen in die Netzinfrastruktur. Das eigene Videostream-Angebot Entertain oder die eigene VoIP-Telefonie bliebe bei der Berechnung allerdings außen vor, was den Wettbewerb beeinträchtigen würde. Neben der Bundesnetzagentur und dem Kartellamt haben sich bereits auch schon die Verbraucherschutzverbände mit den Plänen der Telekom befasst.